Verbundzertifizierungen/Matrix in Apotheken?

Wir wurden durch unsere Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, dass es Verbundzertifizierungen für Apotheken geben würde und warum wir diese nicht ebenfalls durchführen können?

Wir waren über diese Aussagen überrascht, da es sich um Einzelapotheken handelte, die keine weiteren 3 Filialen besitzen und diese Vorgehensweise lt. Beschlussliste des Sektorkomitees nicht erlaubt ist.

Dies bedeutet, dass Zertifizierungsstellen, die durch die DAkkS akkreditiert sind bzw. das IAF-Logo auf den Zertifikaten nutzen, diese Art der Zertifizierung nicht durchführen können. Sie können sich die Beschlussliste auf der DAkkS Homepage jederzeit einsehen.

71_sd_6_039_Beschlussliste des Sektorkomitees (Auszug)

  • Beschluss-Nr. 11/2011 (vom 16.01.2012)

    Multi-Site Verfahren nach DAkkS 71 SD 6 013 (entspricht IAF MD1:2007) können nicht angewendet werden, wenn nationale Gesetze dem entgegenstehen. Aus diesem Grund ist die Anwendung bei einem Verbund von Apotheken nicht zulässig.

    Die DAkkS informiert darüber die Bundesapothekenkammer.

    Übergangsfrist: Dieser Beschluss gilt ab sofort.

  • Beschluss-Nr. 01/2015 (vom 20.01.2015)

    Ein Verbund mehrerer einzelner voneinander unabhängiger und eigenverantwortlich agierender Organisationen (z.B. Arztpraxen, Apotheken, sonst. Kleinbetriebe), die sich einer externen Organisation bedienen, um ein Managementsystem zu entwickeln, einzuführen und aufrechtzuerhalten, stellt keine „Organisation mit mehreren Standorten“ im Sinne von IAF MD1:2007 dar und kann deshalb auch nicht gemäß Stichprobenverfahren auditiert, zertifiziert und überwacht werden. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Organisation mit einem „Netzwerk an lokalen Geschäftsstellen oder Zweigstellen“, sondern vielmehr um einen Verbund mehrerer selbstständiger Organisationen, die jeweils einzeln zertifiziert und entsprechend (jährlich) überwacht werden müssen.

    Übergangsfrist: Dieser Beschluss gilt ab sofort.

  • Beschluss-Nr. 02/2018 Neufassung von: 01/2015 (vom 20.01.2015)

    In Konkretisierung von Abschnitt 9.1.5 der ISO/IEC 17021-1:2015 und IAF Dokument IAF MD 1, vom 02.01.2018

    Ein Verbund mehrerer einzelner voneinander unabhängiger und eigenverantwortlich agierender Organisationen (z.B. Arztpraxen, Apotheken, sonst. Kleinbetriebe), die sich einer externen Organisation bedienen, um ein Managementsystem zu entwickeln, einzuführen und aufrechtzuerhalten, stellt weiterhin keine „Organisation mit mehreren Standorten“ im Sinne von IAF MD1 (IAF MD1 :2018; Application Date: 29 January 2018) dar und kann deshalb auch nicht gemäß Stichprobenverfahren auditiert, zertifiziert und überwacht werden. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Organisation mit einem „Netzwerk an lokalen Geschäftsstellen oder Zweigstellen“, sondern vielmehr um einen Verbund mehrerer selbstständiger Organisationen, die jeweils einzeln zertifiziert und entsprechend (jährlich) überwacht werden müssen.

    Übergangsfrist: Dieser Beschluss gilt ab sofort.

Hinweis: Zur einfacheren Lesbarkeit hat der VFQG e.V. einzelne Textpassagen hervorgehoben.

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