Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden

BESCHWERDEN

Eine Beschwerde kann mündlich oder schriftlich bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden und wird durch den Zertifizierungsausschuss bearbeitet.

Beschwerdeverfahren 1: Beschwerden gegen den eingeteilten Auditor / Fachexperte, Rechnungen, Zertifikate und Auditdokumentation usw.

Diese Beschwerde wird wie folgt bearbeitet:

  • Beschwerde wird durch die Zertifizierungsstelle angenommen.
  • Mitteilung an den Beschwerdeführer, dass die Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerde untersucht wird.
  • Der Sachverhalt wird bearbeitet.
  • Wenn die Beschwerde berechtigt ist, erhält die Organisation die gewünschten Korrekturen.

Beschwerdeverfahren 2: Beschwerden über eine von der Zertifizierungsstelle zertifizierte Organisation.

Diese Beschwerde wird wie folgt bearbeitet:

  • Die Beschwerde wird von der Obersten Leitung der Zertifizierungsstelle unverzüglich dahin überprüft, ob sich die Beschwerde auf Zertifizierungstätigkeiten bezieht, für die die Zertifizierungsstelle verantwortlich ist.
  • Annahme der Beschwerde. Beschwerden werden vertraulich behandelt, soweit es sich auf den Beschwerdeführer und auf den Anlass der Beschwerde bezieht.
  • Mitteilung an den Beschwerdeführer, dass die Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerde untersucht wird. Bei Beschwerden über eine von der Zertifizierungsstelle zertifizierte Organisation wird die Organisation über die Beschwerde unter Beachtung der Vertraulichkeit unterrichtet.
  • Überprüfung der Beschwerde: das Ausschussmitglied holt innerhalb von 2 Wochen weitere Informationen von Beteiligten zur Bearbeitung der Beschwerde ein. Im Bedarfsfall wird der Beschwerdeführer über den Fortschritt der Beschwerde informiert.
  • Entscheidung über das weitere Vorgehen und Abstimmung der einzuleitenden Maßnahmen.
  • Dokumentation der Maßnahmen.
  • Schriftliche Antwort an den Beschwerdeführer innerhalb von 2 Wochen. Die Antwort enthält das Ergebnis mit einer Begründung.

Besonderheiten bei Beschwerden über eine zertifizierte Organisation: Die Zertifizierungsstelle muss zusammen mit der zertifizierten Organisation und dem Beschwerdeführer ermitteln, ob und falls, bis zu welchem Grad, der Gegenstand der Beschwerde sowie dessen Lösung öffentlich zugänglich gemacht werden muss.

EINSPRÜCHE

Ein Einspruch muss schriftlich per Mail, per Brief, per Fax bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden und wird durch den Schiedsausschuss bearbeitet.

Einspruchsverfahren: Einsprüche, die sich auf Zertifizierungstätigkeiten beziehen - Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs, Erneuerung, Aussetzung oder Wiederherstellung oder Zurückziehung der Zertifizierung.

Die Einsprüche werden durch den Schiedsausschuss wie folgt bearbeitet:

  • Annahme des Einspruchs. Einsprüche führen nicht zu Benachteiligungen des Einspruchsführers.
  • Mitteilung an den Einspruchsführer, dass der Einspruch eingegangen ist und der Einspruch untersucht wird.
  • Überprüfung des Einspruchs: das Ausschussmitglied holt innerhalb von 2 Wochen weitere Informationen von Beteiligten zur Bearbeitung des Einspruchs ein. Im Bedarfsfall wird der Einspruchsführer über den Fortschritt des Einspruches informiert.
  • Entscheidung über das weitere Vorgehen und Abstimmung der einzuleitenden Maßnahmen.
  • Dokumentation der Maßnahmen.
  • Schriftliche Antwort an den Einspruchsführer. Die Antwort enthält das Ergebnis mit einer Begründung.
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