Informationen zum Schiedsausschuss

Der Schiedsausschuss ist für die Bearbeitung von Einsprüchen zuständig.

Die Ausschussmitglieder des Ausschusses zur Klärung von Einsprüchen (Schiedsausschuss) bearbeiten und entscheiden über Einsprüche.

Einsprüchen können über das Kontaktformular an den Schiedsausschuss gerichtet werden. Als weitere Möglichkeiten können Einsprüchen und Beschwerden z. B. per Brief, per Fax den VFQG e.V. gerichtet werden, der dann Ihren Einspruch oder Ihre Beschwerde an den Schiedsausschuss weiterleitet.

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