Informationen zum Vorstand

Dem Vorstand/Präsident obliegt die Leitung des Vereines. Der Vorstand/Präsident besteht aus einer Person und ist für den Verein ehrenamtlich tätig. Der Vorstand/ Präsident im Sinne des BGB § 26 ist der alleinige Vorstand/Präsident. Der alleinige Vorstand/Präsident kann aus natürlicher Person oder Unternehmer im Sinne des BGB gewählt werden. Er ist berechtigt und verpflichtet, das Amt zum Wohle des Vereines auszuüben.

Vorstand/Präsident gem. § 26 BGB: Alexander A.W. Scheibeler

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In welchen Normenausschüssen der Vorstand Mitarbeiter ist, erfahren Sie hier.

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